Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KFZ Werkstatt am Rhein Inhaber: Nazarii Kravchuk Rheingaustraße 19, 65375 Oestrich-Winkel
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der KFZ Werkstatt am Rhein (nachfolgend „Werkstatt") gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für KFZ-Reparatur- und Serviceleistungen als auch für die Vermietung von Hebebühnen und Werkzeug (Mietwerkstatt).
2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch die Werkstatt zustande.
2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wird bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag eine Überschreitung von 15 % absehbar, wird die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich informieren.
2.3 Online-Terminbuchungen (z. B. über Cal.com) stellen eine verbindliche Anfrage dar. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Werkstatt zustande.
3. Leistungen der Werkstatt
3.1 Allgemeine Wartung, Inspektion und KFZ-Reparatur
a) Die Werkstatt führt Inspektionen, Wartungsarbeiten (u. a. Ölwechsel, Bremsenservice) und allgemeine Reparaturen (u. a. an Fahrwerk, Motor, Getriebe, Kupplung, Zahnriemen/Steuerkette und Abgasanlage) nach Herstellervorgaben und dem aktuellen Stand der Technik durch.
b) Für die Reparatur werden – sofern nicht anders vereinbart – Ersatzteile in Erstausrüsterqualität oder gleichwertiger Qualität verwendet.
c) Altteile werden dem Auftraggeber auf Wunsch ausgehändigt. Werden sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten abgeholt, werden sie fachgerecht entsorgt. Altöl und umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten werden von der Werkstatt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt.
3.2 DPF-Reinigung (Dieselpartikelfilter)
a) Die Werkstatt bietet professionelle DPF-Reinigung mit zertifiziertem Verfahren an. Nach der Reinigung wird ein Prüfprotokoll erstellt.
b) Eine Reinigung ist nur möglich, wenn der DPF keine mechanischen Beschädigungen aufweist. Sollte eine Reinigung nicht möglich sein, wird der Auftraggeber informiert. In diesem Fall fallen keine Reinigungskosten an.
c) Die Wiederherstellung der Durchflusswerte beträgt typischerweise bis zu 98,5 %. Eine Garantie auf einen bestimmten Wert kann nicht gegeben werden, da dieser vom Zustand des Filters abhängt.
3.3 Reifenservice und Rädereinlagerung
a) Die Werkstatt bietet Reifenmontage, Auswuchten sowie den Wechsel von Sommer- und Winterreifen an. Das Anlernen von RDKS/TPMS-Sensoren erfolgt nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
b) Bei der Rädereinlagerung verpflichtet sich die Werkstatt zur fachgerechten Lagerung für die vereinbarte Dauer. Die Herausgabe eingelagerter Räder erfolgt nur gegen vollständige Bezahlung der Einlagerungsgebühr.
c) Aus Sicherheitsgründen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Radmuttern bzw. Radschrauben nach ca. 50 km Fahrtstrecke selbstständig nachzuziehen oder nachziehen zu lassen. Hierauf wird der Auftraggeber bei Fahrzeugübergabe hingewiesen.
3.4 Klimaservice
a) Der Klimaservice umfasst die Funktions- und Dichtigkeitsprüfung, das Absaugen und Auffüllen des Kältemittels sowie optional die Desinfektion und den Innenraumfilterwechsel.
b) Werden bei der Dichtigkeitsprüfung Leckagen festgestellt, darf die Klimaanlage aus gesetzlichen Gründen (Umweltschutz) nicht neu befüllt werden, bis der Mangel behoben ist.
3.5 Elektronik, Diagnose und Multimedia-Nachrüstung
a) Die Werkstatt führt Fehlerdiagnosen (Auslesen des Fehlerspeichers) und Batterie-/Ladesystemtests durch. Die Computerdiagnose stellt eine kostenpflichtige Dienstleistung dar, unabhängig davon, ob im Anschluss ein Reparaturauftrag erteilt wird.
b) Bei der Nachrüstung von Multimedia-Systemen (z. B. CarPlay/Android Auto) oder Kamerasystemen übernimmt die Werkstatt keine Haftung für Kompatibilitätsprobleme, die auf Software-Updates des Kunden-Smartphones oder nachträgliche System-Updates der Fahrzeughersteller zurückzuführen sind.
3.6 TÜV / AU Service (Haupt- und Abgasuntersuchung)
a) Die Hauptuntersuchung (HU) wird in den Räumlichkeiten der Werkstatt durch einen amtlich anerkannten Prüfer einer externen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) durchgeführt. Die Abgasuntersuchung (AU) führt die Werkstatt als anerkannter Betrieb durch.
b) Die Werkstatt schuldet bei der HU lediglich die Bereitstellung des Fahrzeugs beim Prüfer und auf Wunsch einen Vorab-Check zur Mängelvermeidung, nicht jedoch die erfolgreiche Zuteilung der Prüfplakette. Die Gebühren der Prüforganisation werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.7 Autoglas-Service
a) Die Werkstatt führt den professionellen Austausch von Fahrzeugscheiben sowie Steinschlagreparaturen inklusive der Kalibrierung eventuell vorhandener Fahrassistenzsysteme durch.
b) Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt die Werkstatt die direkte Abwicklung mit der Teilkaskoversicherung. Der Auftraggeber tritt hierfür seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung in Höhe des Rechnungsbetrages an die Werkstatt ab. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung ist direkt an die Werkstatt zu entrichten.
3.8 Inspektion und Ölwechsel
a) Inspektionen und Wartungsarbeiten werden von der Werkstatt nach den offiziellen Vorgaben und Checklisten des jeweiligen Fahrzeugherstellers durchgeführt. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt ein entsprechender Nachweis durch den Eintrag in das digitale oder analoge Serviceheft.
b) Beim Motor- und Getriebeölwechsel verwendet die Werkstatt ausschließlich vom Hersteller freigegebene oder qualitativ gleichwertige Premium-Schmierstoffe.
c) Die fachgerechte Entsorgung von Altöl, Ölfiltern und anderen umweltgefährdenden Betriebsflüssigkeiten ist Bestandteil der Leistung und erfolgt strikt nach den gesetzlichen Umweltrichtlinien.
3.9 Bremsenservice
a) Reparaturen an der Bremsanlage erfolgen mit höchster Sorgfalt unter Verwendung von Erstausrüsterqualität oder gleichwertigen Ersatzteilen. Die Überprüfung der Bremsleistung erfolgt auf einem geeigneten Bremsenprüfstand.
b) Wichtiger Hinweis zur Sicherheit: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem Austausch von Bremsbelägen und/oder Bremsscheiben die volle Bremsleistung unter Umständen erst nach einer Einfahrzeit (in der Regel ca. 200 km) erreicht wird. Der Auftraggeber hat sein Fahrverhalten in dieser Zeit entsprechend anzupassen. Für Schäden, die aus nicht angepasstem Fahrverhalten in der Einfahrphase resultieren, übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
3.10 Fahrwerk, Lenkung und Stoßdämpfer
a) Arbeiten am Fahrwerk (z. B. Austausch von Stoßdämpfern, Federn, Querlenkern oder Spurstangen) erfordern höchste Präzision.
b) Werden bei Reparaturen fahrwerksrelevante Bauteile ausgetauscht, welche die Achsgeometrie verändern, ist eine Achsvermessung zwingend erforderlich, um einen übermäßigen Reifenverschleiß und ein unsicheres Fahrverhalten zu vermeiden. Die Kosten für die Achsvermessung und ggf. Einstellung trägt der Auftraggeber. Verweigert der Auftraggeber die Achsvermessung ausdrücklich, entfällt jegliche Gewährleistung auf die durchgeführten Fahrwerksarbeiten und daraus resultierende Folgeschäden (z.B. einseitig abgefahrene Reifen).
3.11 Kupplungswechsel und Getriebe
a) Beim Austausch von Kupplungskomponenten empfiehlt die Werkstatt nach der Diagnose ggf. auch den Austausch von Verbundarbeiten (z.B. Ausrücklager, Zweimassenschwungrad).
b) Verzichtet der Auftraggeber entgegen der fachlichen Empfehlung der Werkstatt auf den Austausch von vorgeschädigten Verbundbauteilen (z.B. defektes Zweimassenschwungrad), übernimmt die Werkstatt keine Gewährleistung für mangelhaften Fahrkomfort (z.B. Ruckeln) oder Folgeschäden an der neuen Kupplung.
3.12 Motorinstandsetzung, Zahnriemen und Steuerkette
a) Bei komplexen Reparaturen wie Motorinstandsetzungen, dem Austausch von Turboladern oder Zylinderkopfdichtungen behält sich die Werkstatt vor, den finalen Reparaturumfang und die Kosten erst nach einer eingehenden Diagnose oder Teildemontage verbindlich festzulegen.
b) Der Austausch von Zahnriemen und Steuerketten erfolgt strikt nach den Wechselintervallen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
c) Die Gewährleistung für den Zahnriemen-/Steuerkettenwechsel setzt voraus, dass auch alle vom Hersteller vorgeschriebenen oder von der Werkstatt empfohlenen Peripherie- und Verschleißteile (z. B. Wasserpumpe, Spannrollen, Umlenkrollen) mit erneuert werden.
3.13 Allgemeine Reparaturen (Abgasanlage, Kühlsystem, Undichtigkeiten)
a) Allgemeine Instandsetzungsarbeiten, wie die Reparatur von Abgasanlagen, Kühlsystemen oder die Behebung von Undichtigkeiten (z.B. Öl- oder Kühlmittelverlust), werden nach vorheriger Fehlerdiagnose durchgeführt. Es werden defekte Verschleißteile nach Absprache mit dem Auftraggeber fachgerecht ersetzt.
b) Die Werkstatt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Behebung von Undichtigkeiten oder Korrosionsschäden (insbesondere an der Abgasanlage oder an älteren Fahrzeugen) der tatsächliche Arbeitsaufwand von der ursprünglichen Einschätzung abweichen kann, falls benachbarte Bauteile ebenfalls beschädigt, porös oder festgerostet sind. Über zwingend notwendige Verbundarbeiten und dadurch entstehende Mehrkosten wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Werkstatt.
4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet.
4.3 Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig.
4.4 Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte. Weitere Zahlungsmethoden nach Absprache.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Fertigstellung und Abholung
5.1 Vereinbarte Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindlich.
5.2 Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber benachrichtigt. Das Fahrzeug bzw. die gereinigten Teile sind innerhalb von 5 Werktagen abzuholen.
5.3 Bei nicht rechtzeitiger Abholung ist die Werkstatt berechtigt, Standgebühren in Höhe von 10,00 € pro Tag (Hallenparkplatz) bzw. 5,00 € pro Tag (Außenstellplatz) zu berechnen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Werkstatt leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die Werkstatt unverzüglich über festgestellte Mängel informiert.
6.3 Die Haftung der Werkstatt ist auf Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4 Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
7. Pfandrecht
Die Werkstatt hat ein gesetzliches Pfandrecht an den ihr zur Reparatur oder Verwahrung überlassenen Fahrzeugen und Gegenständen des Auftraggebers für ihre Forderungen aus dem Werkstattvertrag.
8. Terminbuchung und Stornierung
8.1 Online-Terminbuchungen können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden.
8.2 Bei Nichterscheinen ohne Absage oder bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin behält sich die Werkstatt vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz auf unserer Website abrufbar ist.
10. Streitbeilegung
10.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
10.2 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: April 2026
KFZ Werkstatt am Rhein Rheingaustraße 19, 65375 Oestrich-Winkel
Telefonnumer: +49 1575 078 2128
Email: hobbywerkstattamrhein@gmail.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KFZ Werkstatt am Rhein Inhaber: Nazarii Kravchuk Rheingaustraße 19, 65375 Oestrich-Winkel
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der KFZ Werkstatt am Rhein (nachfolgend „Werkstatt") gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für KFZ-Reparatur- und Serviceleistungen als auch für die Vermietung von Hebebühnen und Werkzeug (Mietwerkstatt).
2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch die Werkstatt zustande.
2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wird bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag eine Überschreitung von 15 % absehbar, wird die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich informieren.
2.3 Online-Terminbuchungen (z. B. über Cal.com) stellen eine verbindliche Anfrage dar. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Werkstatt zustande.
3. Leistungen der Werkstatt
3.1 Allgemeine Wartung, Inspektion und KFZ-Reparatur
a) Die Werkstatt führt Inspektionen, Wartungsarbeiten (u. a. Ölwechsel, Bremsenservice) und allgemeine Reparaturen (u. a. an Fahrwerk, Motor, Getriebe, Kupplung, Zahnriemen/Steuerkette und Abgasanlage) nach Herstellervorgaben und dem aktuellen Stand der Technik durch.
b) Für die Reparatur werden – sofern nicht anders vereinbart – Ersatzteile in Erstausrüsterqualität oder gleichwertiger Qualität verwendet.
c) Altteile werden dem Auftraggeber auf Wunsch ausgehändigt. Werden sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten abgeholt, werden sie fachgerecht entsorgt. Altöl und umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten werden von der Werkstatt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt.
3.2 DPF-Reinigung (Dieselpartikelfilter)
a) Die Werkstatt bietet professionelle DPF-Reinigung mit zertifiziertem Verfahren an. Nach der Reinigung wird ein Prüfprotokoll erstellt.
b) Eine Reinigung ist nur möglich, wenn der DPF keine mechanischen Beschädigungen aufweist. Sollte eine Reinigung nicht möglich sein, wird der Auftraggeber informiert. In diesem Fall fallen keine Reinigungskosten an.
c) Die Wiederherstellung der Durchflusswerte beträgt typischerweise bis zu 98,5 %. Eine Garantie auf einen bestimmten Wert kann nicht gegeben werden, da dieser vom Zustand des Filters abhängt.
3.3 Reifenservice und Rädereinlagerung
a) Die Werkstatt bietet Reifenmontage, Auswuchten sowie den Wechsel von Sommer- und Winterreifen an. Das Anlernen von RDKS/TPMS-Sensoren erfolgt nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
b) Bei der Rädereinlagerung verpflichtet sich die Werkstatt zur fachgerechten Lagerung für die vereinbarte Dauer. Die Herausgabe eingelagerter Räder erfolgt nur gegen vollständige Bezahlung der Einlagerungsgebühr.
c) Aus Sicherheitsgründen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Radmuttern bzw. Radschrauben nach ca. 50 km Fahrtstrecke selbstständig nachzuziehen oder nachziehen zu lassen. Hierauf wird der Auftraggeber bei Fahrzeugübergabe hingewiesen.
3.4 Klimaservice
a) Der Klimaservice umfasst die Funktions- und Dichtigkeitsprüfung, das Absaugen und Auffüllen des Kältemittels sowie optional die Desinfektion und den Innenraumfilterwechsel.
b) Werden bei der Dichtigkeitsprüfung Leckagen festgestellt, darf die Klimaanlage aus gesetzlichen Gründen (Umweltschutz) nicht neu befüllt werden, bis der Mangel behoben ist.
3.5 Elektronik, Diagnose und Multimedia-Nachrüstung
a) Die Werkstatt führt Fehlerdiagnosen (Auslesen des Fehlerspeichers) und Batterie-/Ladesystemtests durch. Die Computerdiagnose stellt eine kostenpflichtige Dienstleistung dar, unabhängig davon, ob im Anschluss ein Reparaturauftrag erteilt wird.
b) Bei der Nachrüstung von Multimedia-Systemen (z. B. CarPlay/Android Auto) oder Kamerasystemen übernimmt die Werkstatt keine Haftung für Kompatibilitätsprobleme, die auf Software-Updates des Kunden-Smartphones oder nachträgliche System-Updates der Fahrzeughersteller zurückzuführen sind.
3.6 TÜV / AU Service (Haupt- und Abgasuntersuchung)
a) Die Hauptuntersuchung (HU) wird in den Räumlichkeiten der Werkstatt durch einen amtlich anerkannten Prüfer einer externen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) durchgeführt. Die Abgasuntersuchung (AU) führt die Werkstatt als anerkannter Betrieb durch.
b) Die Werkstatt schuldet bei der HU lediglich die Bereitstellung des Fahrzeugs beim Prüfer und auf Wunsch einen Vorab-Check zur Mängelvermeidung, nicht jedoch die erfolgreiche Zuteilung der Prüfplakette. Die Gebühren der Prüforganisation werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.7 Autoglas-Service
a) Die Werkstatt führt den professionellen Austausch von Fahrzeugscheiben sowie Steinschlagreparaturen inklusive der Kalibrierung eventuell vorhandener Fahrassistenzsysteme durch.
b) Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt die Werkstatt die direkte Abwicklung mit der Teilkaskoversicherung. Der Auftraggeber tritt hierfür seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung in Höhe des Rechnungsbetrages an die Werkstatt ab. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung ist direkt an die Werkstatt zu entrichten.
3.8 Inspektion und Ölwechsel
a) Inspektionen und Wartungsarbeiten werden von der Werkstatt nach den offiziellen Vorgaben und Checklisten des jeweiligen Fahrzeugherstellers durchgeführt. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt ein entsprechender Nachweis durch den Eintrag in das digitale oder analoge Serviceheft.
b) Beim Motor- und Getriebeölwechsel verwendet die Werkstatt ausschließlich vom Hersteller freigegebene oder qualitativ gleichwertige Premium-Schmierstoffe.
c) Die fachgerechte Entsorgung von Altöl, Ölfiltern und anderen umweltgefährdenden Betriebsflüssigkeiten ist Bestandteil der Leistung und erfolgt strikt nach den gesetzlichen Umweltrichtlinien.
3.9 Bremsenservice
a) Reparaturen an der Bremsanlage erfolgen mit höchster Sorgfalt unter Verwendung von Erstausrüsterqualität oder gleichwertigen Ersatzteilen. Die Überprüfung der Bremsleistung erfolgt auf einem geeigneten Bremsenprüfstand.
b) Wichtiger Hinweis zur Sicherheit: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem Austausch von Bremsbelägen und/oder Bremsscheiben die volle Bremsleistung unter Umständen erst nach einer Einfahrzeit (in der Regel ca. 200 km) erreicht wird. Der Auftraggeber hat sein Fahrverhalten in dieser Zeit entsprechend anzupassen. Für Schäden, die aus nicht angepasstem Fahrverhalten in der Einfahrphase resultieren, übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
3.10 Fahrwerk, Lenkung und Stoßdämpfer
a) Arbeiten am Fahrwerk (z. B. Austausch von Stoßdämpfern, Federn, Querlenkern oder Spurstangen) erfordern höchste Präzision.
b) Werden bei Reparaturen fahrwerksrelevante Bauteile ausgetauscht, welche die Achsgeometrie verändern, ist eine Achsvermessung zwingend erforderlich, um einen übermäßigen Reifenverschleiß und ein unsicheres Fahrverhalten zu vermeiden. Die Kosten für die Achsvermessung und ggf. Einstellung trägt der Auftraggeber. Verweigert der Auftraggeber die Achsvermessung ausdrücklich, entfällt jegliche Gewährleistung auf die durchgeführten Fahrwerksarbeiten und daraus resultierende Folgeschäden (z.B. einseitig abgefahrene Reifen).
3.11 Kupplungswechsel und Getriebe
a) Beim Austausch von Kupplungskomponenten empfiehlt die Werkstatt nach der Diagnose ggf. auch den Austausch von Verbundarbeiten (z.B. Ausrücklager, Zweimassenschwungrad).
b) Verzichtet der Auftraggeber entgegen der fachlichen Empfehlung der Werkstatt auf den Austausch von vorgeschädigten Verbundbauteilen (z.B. defektes Zweimassenschwungrad), übernimmt die Werkstatt keine Gewährleistung für mangelhaften Fahrkomfort (z.B. Ruckeln) oder Folgeschäden an der neuen Kupplung.
3.12 Motorinstandsetzung, Zahnriemen und Steuerkette
a) Bei komplexen Reparaturen wie Motorinstandsetzungen, dem Austausch von Turboladern oder Zylinderkopfdichtungen behält sich die Werkstatt vor, den finalen Reparaturumfang und die Kosten erst nach einer eingehenden Diagnose oder Teildemontage verbindlich festzulegen.
b) Der Austausch von Zahnriemen und Steuerketten erfolgt strikt nach den Wechselintervallen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
c) Die Gewährleistung für den Zahnriemen-/Steuerkettenwechsel setzt voraus, dass auch alle vom Hersteller vorgeschriebenen oder von der Werkstatt empfohlenen Peripherie- und Verschleißteile (z. B. Wasserpumpe, Spannrollen, Umlenkrollen) mit erneuert werden.
3.13 Allgemeine Reparaturen (Abgasanlage, Kühlsystem, Undichtigkeiten)
a) Allgemeine Instandsetzungsarbeiten, wie die Reparatur von Abgasanlagen, Kühlsystemen oder die Behebung von Undichtigkeiten (z.B. Öl- oder Kühlmittelverlust), werden nach vorheriger Fehlerdiagnose durchgeführt. Es werden defekte Verschleißteile nach Absprache mit dem Auftraggeber fachgerecht ersetzt.
b) Die Werkstatt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Behebung von Undichtigkeiten oder Korrosionsschäden (insbesondere an der Abgasanlage oder an älteren Fahrzeugen) der tatsächliche Arbeitsaufwand von der ursprünglichen Einschätzung abweichen kann, falls benachbarte Bauteile ebenfalls beschädigt, porös oder festgerostet sind. Über zwingend notwendige Verbundarbeiten und dadurch entstehende Mehrkosten wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Werkstatt.
4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet.
4.3 Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig.
4.4 Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte. Weitere Zahlungsmethoden nach Absprache.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Fertigstellung und Abholung
5.1 Vereinbarte Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindlich.
5.2 Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber benachrichtigt. Das Fahrzeug bzw. die gereinigten Teile sind innerhalb von 5 Werktagen abzuholen.
5.3 Bei nicht rechtzeitiger Abholung ist die Werkstatt berechtigt, Standgebühren in Höhe von 10,00 € pro Tag (Hallenparkplatz) bzw. 5,00 € pro Tag (Außenstellplatz) zu berechnen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Werkstatt leistet Gewähr für die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die Werkstatt unverzüglich über festgestellte Mängel informiert.
6.3 Die Haftung der Werkstatt ist auf Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4 Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt die Werkstatt keine Haftung.
7. Pfandrecht
Die Werkstatt hat ein gesetzliches Pfandrecht an den ihr zur Reparatur oder Verwahrung überlassenen Fahrzeugen und Gegenständen des Auftraggebers für ihre Forderungen aus dem Werkstattvertrag.
8. Terminbuchung und Stornierung
8.1 Online-Terminbuchungen können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden.
8.2 Bei Nichterscheinen ohne Absage oder bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin behält sich die Werkstatt vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz auf unserer Website abrufbar ist.
10. Streitbeilegung
10.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
10.2 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: April 2026
KFZ Werkstatt am Rhein Rheingaustraße 19, 65375 Oestrich-Winkel
Telefonnumer: +49 1575 078 2128
Email: hobbywerkstattamrhein@gmail.com
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